Widerspruch e.V - Bielefeld  
 




Widerspruch e.V. - Sozialberatung

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33615 Bielefeld
Tel.  0521 / 13 37 05

Widerspruch e. V. - Sozialberatung

teil2
unabhängige & parteiliche
UNTERSTÜTZUNG 
 
 

Bilanz und Forderungen nach einem Jahr "Bildungspaket"

Seit dem 1.4.2011 sollen die Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) das Existenzminimum von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug sicher stellen. Mehr dazu hier (Auszug Leitfaden 2011).
Für diese zusätzliche Aufgabe haben Städte und Gemeinden mehr als 626 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung gestellt bekommen.
Am Freitag, den 30.3.2012 hat Ministerin Ursula von der Leyen eine erste Bilanz zu dem Bildungspaket gezogen. Wir konnten uns des Eindrucks nicht erwehren, daß Frau von der Leyen als gute Mutter versuchte, ihr geliebtes Kind schön zu reden, während alle anderen von einem bürokratischen Monster sprechen. Aber auch Frau von der Leyen konnte nicht verhehlen, daß das Geld aus dem Bildungspaket nicht bei den Kindern angekommen ist.  Zahlen dazu haben Harald Thome sowie der DGB auf ihren Internetseiten veröffentlicht.

Auch in Bielefeld sieht es nicht anders aus. Die Stadt hat im letzten Jahr 4.376.679 € vom Bund erhalten: eigentlich zur Weitergabe an die etwa 17.775 potentiellen Antragsteller - Kinder aus Familien, in denen das Einkommen nicht ausreicht, um Schulmaterialien, Mittagessen an der Schule oder Klassenfahrten zu bezahlen.
Tatsächlich wurde das Budget nur etwa zur Hälfte an die Berechtigten weitergegeben, wie aus der Zusammenstellung der Zahlen aus dem Sozialausschuß ersichtlich wird. Die andere Hälfte - die auch den anspruchsberechtigten Kindern zugute kommen sollte, aber nicht im Rahmen des überaus komplizierten Antragsverfahrens eingefordert wurde - darf die Stadt behalten. Das sind immerhin rund 125,- € pro Kind, die nicht da angekommen sind, wo sie hin sollten.
Damit das Geld doch noch im Sinn der Intention des Gesetzes verwendet wird, fordern wir den Bielefelder Sozialdezernenten in unserem Offenen Brief dazu auf, jedem der 17.775 berechtigten Kinder einen einmaligen Betrag von 125 Euro direkt und unbürokratisch auszuzahlen.

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Erneuter Leistungssausschluss für EU-Bürger

Deutschland hat die Regelungen zum Fürsorgeabkommen massiv eingeschränkt. Dadurch werden neu eingereiste Ausländer aus EU-Staaten erneut massiv von Sozialleistungen ausgeschlossen, obwohl sie grundsätzlich unter dem Schutz des Europäischen Fürsorgeabkommens stehen. Erst am 19.10.2010 hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass Angehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die gleichen Ansprüche in Deutschland haben müssen wie Bundesbürger, und den Ausschluss von ALG II und Sozialhilfe für rechtswidrig erklärt (BSG Urteil vom 19.10.2010, Az.: B 14 AS 23/10). Gegen dieses Abkommen hat der Staat nun einen Vorbehalt eingelegt und per Zusatzvereinbarung die Leistungen nach dem SGB II herausgenommen. Die Agentur für Arbeit hat umgehend reagiert und ihre Geschäftsanweisungen zum SGB II entsprechend geändert. Daruch werden nunmehr alle Ausländer von den Leistungen zum Lebensunterhalt ausgeschlossen, die zum Zweck der Arbeitsuche nach Deutschland kommen. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe besteht demnach nur noch, wenn der Aufenthaltszweck ein anderer ist, oder die Leistungen "aufstockend" zu einem Erwerbseinkommen beantragt werden.

Angesichts weiterreichendem Europarechts hält der Flüchtlingsrat Berlin den Ausschluss arbeitsuchender EU-Ausländer für rechtswidrig. Mehr dazu im Arbeitspapier von Georg Classen (pdf).

And if you want to read some informations in english about it, click here:
http://hartzerroller.blogspot.de/2012/03/lex-hellas-germany-wimps-out-on.html

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"Wir haben es satt!" - Bauernhöfe statt Agrarindustrie

Aufruf zur Demo in Berlin am Samstag, den 21. Januar 2012
Wir demonstrieren mit -
weil der ganze Billigfraß der Agrarindustrie und Lebensmittel-Discounter eine verantwortbare Landwirtschaft verdrüngt, Bauern und Beschäftigten keine auskömmlichen Einkommen mehr bietet und damit schließlich auch allen mit geringen Einkommen am Ende verdammt teuer kommt.
Mehr dazu im  Aufruf der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg - ALSO.
und auf http://hartz4-betroffene-herford.de/node/74

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Änderung beim Pfändungsschutz

Seit dem 1.1.2012 sind Geldeingänge nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto (auch P-Konto genannt) sicher vor einer Pfändung geschützt. Die Banken und Sparkassen sind dazu verpflichtet, ein bestehendes Giro-Konto auf Antrag in ein solches P-Konto umzuwandeln. Einige Banken nehmen dafür hohe Gebühren. Ebenso ist die Kontoführung bei vielen Geldinstituten nochmals teurer, als bei einem normalen Girokonto.
Das ist nicht im Sinne der Regelung und stößt auch bei der Verbraucherzentrale und den Gerichten auf Widerstand:
Informationen der Verbraucherzentrale zum Pfändungsschutzkonto (pdf)
Bericht zum Beschluss des Landgerichts Bremen vom 21.9.2011 (pdf)

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Sozialticket in Bielefeld

Dadurch, daß das Land NRW dafür Gelder zur Verfügung gestellt hat, gibt es in Bielefeld  (wieder) eine Ermäßigung bei den Fahrtkosten in Form eines sogenannten Sozialtickets. Alle Bielefelder, die Inhaber des Bielefeld-Passes sind, können ein Montats-Abo zu einem ermäßigten Fahrpreis erhalten:
Das normale Sechser-Abo für 36,40 € und das 9 Uhr Abo für 24,90 €.
Zu bekommen ist das Abo (zu unserem Bedauern) nur über die Stiftung Solidärität in der ANKLEIDE an der Werner-Bock-Str. 17.
Eine Ermäßigung auf Einzelfahrscheine oder Monatskarten ist nicht vorgesehen.
>>> Beschlussvorlage der Verwaltung

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Infos zum "Bildungspaket"

Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben seit dem 1.1.2011 einen Anspruch auf die Leistungen aus dem sogenannten "Bildungspaket".
Die einzelnen Leistungen (wie z.B. Übernahme der Kosten für das Mittagessen in KITA oder Schule, für Klassenfahrten oder Ausflüge sowie Beiträge für Sportvereine oder  Musikschule etc.) müssen extra beantragt werden.
Nur die Schulpauschale (70 € zu Schuljahresbeginn und 30,- € zum 2. Halbjahr) werden ohne Antrag "automatisch" mit ALG II oder Grundsicherung überwiesen. Wenn Sie Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen, ist jedoch auch hier ein extra Antrag nötig.

Eine Übersicht zu den Leistungen gibt das Kapitel Bildungspaket aus unserem "Wegweiser durch den Amtsdschungel" 2011

Weitere Informationen und einen Wust von Antragsformularen finden Sie unter
www.arbeitplus-bi.de/downloadcenter.html

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"Die Essensration aus der Tüte"

Statt einen Vorschuss auf  beantragte Leistungen zu bewilligen, verteilt das Bielefelder Jobcenter auch schon mal ohne ersichtlichen Grund Lebensmitteltüten für bedürftige Arbeitslose, wenn die Bearbeitung des Antrages auf ALG II länger dauert. Während sich der Betroffene über den Inhalt der Tüte wundert, die nicht wirklich mit "echten Lebensmitteln" gefüllt war, berichtet die örtliche Presse über ein angeblich "richtiges Signal" der Behörde.
Wir halten das für ein falsches Signal ! Dazu hier unsere >>>> Presseerklärung
sowie die >>>> Pressemitteilung des Sozialforums Bielefeld, das inzwischen eine Strafanzeige wegen Untreue gegen das Jobcenter (früher ARGE genannt) gestellt hat.


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Tod einer Deutsch-Nigerianerin im Jahre 7 nach Hartz IV
Christy Schwundeck - 19. Mai 2011

In einer Notsituation wandte sich Christy Schwundeck an das Jobcenter Frankfurt.
                                                                                                                            >>>> mehr

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>>>> Einladung

100 Jahre Widerspruch e.V. - das erste Viertel ist schon geschafft !
 
Am 29. Januar 2011 haben wir ohne große Worte, aber mit viel Theater unser 25-jähriges Jubiläum gefeiert und luden ein (>>>Einladungskarte)
zu einem Abend mit dem Parkbankduo und seinem Kabarett-Programm "Arbeit hat frei"
Hier ein paar fotografische Eindrücke von Karl Ehlert.



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Änderung zum Elterngeld:

Seit dem 1.1.2011 wird das Elterngeld in voller Höhe als Einkommen bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Kinderzuschlag angerechnet. Nur wenn der Elternteil, der das Elterngeld beantragt hat, vor der Geburt des Kindes erwerbstätig war, wird ein Freibetrag von bis zu 300,- € berücksichtigt.

Die unterschiedliche Anrechnungsweise des Elterngeldes ist sehr fragwürdig und möglicherweise verfassungswidrig.

Um die Klärtung dieser Frage voran zu treiben sollten ElterngeldbezieherInnen, denen das Elterngeld angerechnet wird, beim Jobcenter Widerspruch gegen die laufenden Bescheide einlegen. Im nächsten Schritt besteht die Möglichkeit Klage bei Gericht zu erheben. 

Nähere Informationen sowie einen Musterwiderspruch und eine Musterklage finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen


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Für einen Stopp der Sanktionen bei Hartz IV informieren Sie sich hier 

Sanktionsmoratorium.de




 
   


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